Der Beruf des/der Masseur*in und medizinischen Bademeister*in gehört zu den physiotherapeutischen Berufen und ist Teil unseres modernen Gesundheitswesens. Er hat sich im Laufe der Jahre – wie alle Berufe im Gesundheitswesen – ständig verändert. So haben sich z.B. durch neue Erkenntnisse in der Medizin und steigende Ansprüche der Patient*innen an moderne und wirksame Behandlungsmethoden auch die Therapiemethoden in diesem Beruf stetig verbessert und verfeinert.
In der Mitte des 20. Jahrhunderts wurden die von Masseur*innen und medizinischen Bademeister*innen (bzw. dessen Vorläufer, dem/der Masseur*in) angewandten Methoden der physikalischen Therapie durch die moderne Medizin und die Begeisterung für Arzneimittel und neu entwickelte technische Möglichkeiten etwas in den Hintergrund gedrängt. Die Begeisterung wich bei vielen Patient*innen jedoch schnell einer gewissen Skepsis über die High-tech-Medizin, und damit wuchs auch das Verlangen nach natürlicher, nebenwirkungsfreier Therapie. Inzwischen ist der Erfolg der modernen Medizin in der Praxis, in Krankenhäusern und in der Rehabilitation auch ohne physikalisch-therapeutische Behandlungen nicht mehr denkbar. Viele Behandlungserfolge können erst durch die Kombination mehrerer Methoden erreicht werden. Dies fordert von dem/der Masseur*in und medizinischen Bademeister*in ein hohes Maß an medizinischem Wissen und Kooperationsbereitschaft mit Ärzt*innen und anderen Therapeut*innen. Deshalb wird immer häufiger auch in fachübergreifenden (interdisziplinären) Praxen erfolgreich behandelt.
Vor der Ausübung des Berufs Masseur*in und medizinische/r Bademeister*in steht eine sehr interessante, vielseitige Ausbildung an staatlich anerkannten Schulen, die einschließlich eines halbjährigen Praktikums insgesamt zweieinhalb Jahre dauert. Neben medizinisch ausgerichteten Unterrichtsfächern gehören Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde sowie Sprache und Schrifttum zum Ausbildungsumfang.
A. Theoretischer und praktischer Unterricht | |
Berufs-, Gesetzes und Staatskunde | 40 Stunden |
Anatomie | 240 Stunden |
Physiologie | 90 Stunden |
Allgemeine Krankheitslehre | 30 Stunden |
Spezielle Krankheitslehre | 360 Stunden |
Hygiene | 30 Stunden |
Erste Hilfe und Verbandtechnik | 30 Stunden |
Angewandte Physik und Biomechanik | 20 Stunden |
Sprache und Schriftentum | 20 Stunden |
Psychologie / Pädagogik / Soziologie | 60 Stunden |
Prävention und Rehabilitation | 20 Stunden |
Bewegungserziehung | 30 Stunden |
Physikalisch-therapeutische Befundtechniken | 60 Stunden |
Klassische Massagetherapie | 300 Stunden |
Reflexzonentherapie | 150 Stunden |
Sonderformen der Massagetherapie | 200 Stunden |
Übungsbehandlung im Rahmen der Massage und anderer physikalisch-therapeutischer Verfahren | 150 Stunden |
Eletro-, Licht- und Strahlentherapie | 150 Stunden |
Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie | 150 Stunden |
Zur Verteilung auf alle Fächer | 100 Stunden |
Insgesamt | 2.230 Stunden |
B. Praktische Ausbildung in geeigneten Einrichtungen | |
Klassische Massagetherapie | |
Reflexzonentherapie | |
Sonderformen der Massagetherapie | |
Übungsbehandlung im Rahmen der Massage und anderer physikalisch-therapeutischer Verfahren | |
Eletro-, Licht- und Strahlentherapie | |
Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie | |
Mindestens insgesamt | 800 Stunden |
C. Prüfung nach 2 Jahren Ausbildung | |
D. 6 Monate praktische Tätigkeit ohne Prüfung | |
E. Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung "Masseur und medizinischer Bademeister" nach 2 1/2 Jahren Ausbildung |
Den Beruf des/der Masseur*in und medizinischen Bademeister*in kann jede/r erlernen, der/die mindestens einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung erreicht oder eine Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer abgeschlossen hat. Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten privaten oder staatlichen Schulen statt. Die staatlichen Schulen bieten die Ausbildung meist kostenfrei an, jedoch müssen die Kosten für eine eventuell erforderliche Unterbringung sowie für Lernmittel und Berufskleidung vom Lehrgangsteilnehmenden selbst getragen werden. Die Lehrgangsgebühren an den privaten Schulen liegen zurzeit zwischen 150 und 450 Euro monatlich. Die Lehrinhalte werden theoretisch und praktisch vermittelt. So werden z.B. während des Lehrgangs an der Schule die theoretischen Unterrichtsstunden ständig durch praktische Übungen an Mitschüler*innen und Ausbildung an Patient*innen begleitet. Der Lehrgang endet mit einer staatlichen Prüfung.
Nach erfolgreichem Abschluss des zweijährigen Lehrgangs beginnt die sechsmonatige praktische Tätigkeit in Krankenhäusern oder in anderen geeigneten Einrichtungen, die Praktikant*innen ausbilden dürfen. Die Praktikant*innen erhalten dafür ein Entgelt, dessen Höhe vertraglich zwischen den Arbeitgebenden des öffentlichen Dienstes und den Gewerkschaften vereinbart wird. Nach der praktischen Tätigkeit wird auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Masseur*in und medizinische/r Bademeister*in“ erteilt.
Ein Mindestalter für Bewerber*innen gibt es seit dem 24.10.2008 nicht mehr. Bewerber*innen müssen zur Ausübung des Berufes gesundheitlich geeignet sein und eine gewisse persönliche Reife mitbringen, die für die therapeutische Arbeit am Menschen unerlässlich ist. Voraussetzung für die erfolgreiche Behandlung von kranken Menschen ist ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Aber auch Selbstständigkeit und sicheres Anwenden des Erlernten, Einfühlungsvermögen und soziales Verständnis gehören in das Berufsbild des/der Masseur*in und medizinischen Bademeister*in.
Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung zum/zur Masseur*in und medizinischen Bademeister*in ist das „Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG)“ vom 26. Mai 1994, das die Ausbildung wesentlich verbessert hat. Am 6. Dezember 1994 wurde die „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister (MB-APrV)“ erlassen, die die Unterrichtsinhalte und deren Umfang festgelegt hat. Damit wurde die Grundlage für die heute praktizierte Ausbildung zum/zur Masseur*in und medizinischen Bademeister*in geschaffen.
Im modernen Gesundheitswesen hat die Physikalische Therapie einen hohen Stellenwert, denn sie beruht auf natürlichen Wirkprinzipien (das griechische Wort „physis“ bedeutet übersetzt „die Natur“) und ist nebenwirkungsfrei.
Die Wirksamkeit dieser Behandlungsmethoden ist durch zahlreiche Studien wissenschaftlich nachgewiesen. Hier eine kleine Auswahl:
Immer mehr Ärzt*innen erkennen die Vorteile einer solchen Therapieform, die für den/die Patient*in schonend und wirksam zugleich ist. Dadurch hat der Beruf des/der Masseur*in und medizinischen Bademeister*in seinen festen Platz in der Medizin.
Zum Einsatz kommen hauptsächlich
Die Prävention hat die Aufgabe,
Hier gibt es für Masseur*innen und medizinische Bademeister*innen viele Einsatzmöglichkeiten. Dazu gehören beispielsweise die Osteoporoseprävention, die Rückenschule oder der sportliche Bereich.
Die kurative Medizin setzt dann ein, wenn bereits Erkrankungen aufgetreten sind und diese beseitigt oder gelindert werden sollen. Der/die Masseur*in und medizinische Bademeister*in befundet in der Regel auf Basis der ärztlichen Verordnung mit seinen/ihren Methoden und beginnt dann mit der Behandlung der Erkrankung. Dabei ist er/sie an die ärztliche Verordnung gebunden, arbeitet aber im Austausch mit dem/der verordnenden Ärzt*in zusammen daran, die Beschwerden des/der Patient*in zu bessern.
In der kurativen Tätigkeit wird von Masseur*innen und medizinischen Bademeister*innen fundiertes medizinisches Wissen verlangt: So muss er/sie z.B. die Vielschichtigkeit verschiedenster Wechselwirkungen kennen und gegebenenfalls verschiedene Behandlungen aus der Physikalischen Therapie gezielt anwenden, um die Erkrankung erfolgreich behandeln zu können.
Schwerpunkte der Tätigkeit liegen insbesondere bei der Schmerzlinderung, der Beeinflussung von Durchblutungs- und Stoffwechselstörungen oder auch der Verbesserung und Erhaltung der Beweglichkeit. Diese nicht abschließend aufgeführten Therapieziele sind nicht nur bei Erkrankungen des Bewegungsapparates und der Bewegungssteuerung, sondern auch beim inneren Organsystem, dem System des Verhaltens und Erlebens sowie der Haut wesentlich. Diese Tätigkeitsbereiche sind über die kurative Medizin hinaus auch im rehabilitativen Bereich wichtig.
In der Rehabilitation geht es vorrangig darum, die Gesundheit des/der Patient*innen so weit wie möglich wiederherzustellen und ihm/ihr die Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen. Auch hier sind die Kostenträger – in diesem Fall vor allem die Rentenversicherungsträger und die Berufsgenossenschaften – sehr daran interessiert zu sparen. Nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ wird deshalb mit geeigneten Mitteln versucht, möglichst die volle Arbeitsfähigkeit des/der Patient*in wiederherzustellen, damit dieser nicht frühzeitig in Rente gehen muss.
Auch in der Rehabilitation arbeitet der/die Masseur*in und medizinische Bademeister*in in der Behandlung mit den verschiedensten Therapeut*innen anderer Berufsgruppen zusammen.
Die berufliche Tätigkeit des/der Masseur*in und medizinischen Bademeister*in ist vielseitig und kann je nach persönlichen Wünschen und Plänen und nach örtlichen Gegebenheiten sehr unterschiedlich sein. So finden sich Tätigkeitsfelder
Wer sich mit einer eigenen Massagepraxis mit Kassenzulassung selbständig machen möchte, muss einige Dinge beachten. Für eine Zulassung bei den gesetzlichen Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften und anderen Sozialversicherungsträgern sind bspw. persönliche, fachliche, räumliche und einrichtungsmäßige Voraussetzungen nach gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien zu erfüllen. Nähere Informationen dazu erhalten VPT-Mitglieder auf Anfrage über ihre zuständigen Landesgruppen.
Das Aufgabengebiet des/der Masseur*in und medizinischen Bademeister*in ist so umfangreich und die Weiterentwicklung in der Medizin so dynamisch, dass längst nicht alle Einzelheiten des Berufes bereits in der Ausbildung vermittelt werden können. Wer im Beruf Erfolg haben will, sollte deshalb ständig an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, um das bereits erlangte Wissen zu vertiefen und auszuweiten. Im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen gibt es sogar eine Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung.
Es gibt eine Vielzahl interessanter Fort- und Weiterbildungsangebote. Diese ermöglichen es dem/der Therapeute*in über die eigene Wissensbereicherung hinaus, zusätzliche Qualifikationen zu erwerben, die zur Abrechnung weiterer Therapiemethoden mit den Kostenträgern berechtigen (z.B. sog. Zertifikatsleistungen). Nicht zu vergessen ist hier auch die verkürzte Ergänzungsausbildung zum/zur Physiotherapeut*in. Welche Richtung der/die Masseur*in und medizinische Bademeister*in in der Fort- und Weiterbildung einschlägt, hängt maßgeblich davon ab, ob und auf welchem Gebiet er/sie sich spezialisieren will. Er/sie kann sich jedoch nicht nur spezialisieren, sondern auch weiterbilden, so etwa auf den Gebieten
Der VPT bietet zahlreiche Fort- und Weiterbildungskurse an, darüber hinaus bieten einige private Schulungsinstituten Kurse an. Sie sind speziell auf die Wünsche von Berufstätigen abgestimmt, finden also in Form von Vortragsabenden, Wochenendkursen oder in ein- oder mehrwöchigen Seminarblöcken statt.
Die Themen sind den Bedürfnissen der Berufsausübung angepasst und berücksichtigen stets auch die theoretischen und wissenschaftlichen Begründungen. Neben der Vermittlung neuer Erkenntnisse sollen sie auch der Verfeinerung der Anwendungstechnik und der Festigung des Wissens und Könnens dienen.
Das „Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG)“ vom 26. Mai 1994 hat für Masseur*innen und medizinische Bademeister*innen die Möglichkeit geschaffen, eine verkürzte Ergänzungsausbildung zum/zur Physiotherapeut*in zu durchlaufen.
Je nach Dauer der Berufstätigkeit und nachgewiesener Fort- und Weiterbildung kann der/die Masseur*in und medizinische Bademeister*in in 18, 12 oder neun Monaten in Voll- und Teilzeitausbildung (ggf. kombiniert mit Fernunterricht) die Krankengymnastik zusätzlich erlernen und Physiotherapeut*in werden.
Diese erleichterte Weiterqualifizierung kommt vor allem denjenigen Masseur*innen und medizinischen Bademeister*innen zugute, die sich für das ebenfalls weit gefächerte Berufsfeld der Krankengymnastik interessieren.
Masseur*innen und medizinische Bademeister*innen werden gebraucht. Durch das „Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG)“ wurde das Berufsbild gezielt gestärkt, damit sich der Beruf auch in Zukunft innerhalb des Gesundheitswesens und im internationalen Vergleich behaupten kann.
Gerade weil der/die Masseur*in und medizinische Bademeister*in auf dem Gebiet der Massagetherapie, Thermo-, Elektro- und medizinischen Bädertherapie auch gegenüber dem/der Physiotherapeut*in als Experte gilt, wird der Beruf auch in Zukunft ein unverzichtbarer Teil des Gesundheitswesens bleiben. Es wird daher auch in Zukunft Bedarf an Masseur*innen und medizinischen Bademeister*innen geben.
Das Gehalt eines/einer angestellten Masseur*in und medizinischen Bademeister*in wird bei privatrechtlichen Dienstverhältnissen grundsätzlich frei vereinbart. Eine Orientierung für den Arbeitgebenden kann der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)“ sein, der für öffentliche Arbeitgebende maßgeblich ist.
Der/die freiberufliche Masseur*in und medizinische Bademeister*in in eigener Praxis mit Kassenzulassung wird nach den Vergütungssätzen, die zwischen den Versicherungsträgern und dem Berufsverband auf Bundes- oder Länderebene vereinbart werden, bezahlt. Da der Anteil der gesetzlich Krankenversicherten in der Bundesrepublik Deutschland sehr hoch ist, besteht hier die Haupteinnahmequelle einer freiberuflichen Praxis. Es gibt jedoch zunehmend Praxen, die ausschließlich von den Einnahmen aus Privatbehandlungen leben, bei denen die Therapeut*innen die Preise in eigener Verantwortung festlegen können. Eine genaue Bezifferung des Einkommens eines/einer freiberuflich tätigen Masseur*in und medizinischen Bademeister*in ist nicht möglich, da sein/ihr Einkommen von vielen verschiedenen Einflussfaktoren abhängt.
Ausführliche Informationen zum Beruf des/der Masseur*in und medizinsichen Bademeister*in gibt es bei