Der Beruf Masseur*in und medizinische/r Bademeister*in

Der Beruf des/der Masseur*in und medizinischen Bademeister*in gehört zu den physiotherapeutischen Berufen und ist Teil unseres modernen Gesundheitswesens. Er hat sich im Laufe der Jahre – wie alle Berufe im Gesundheitswesen – ständig verändert. So haben sich z.B. durch neue Erkenntnisse in der Medizin und steigende Ansprüche der Patient*innen an moderne und wirksame Behandlungsmethoden auch die Therapiemethoden in diesem Beruf stetig verbessert und verfeinert.

In der Mitte des 20. Jahrhunderts wurden die von Masseur*innen und medizinischen Bademeister*innen (bzw. dessen Vorläufer, dem/der Masseur*in) angewandten Methoden der physikalischen Therapie durch die moderne Medizin und die Begeis­terung für Arzneimittel und neu entwickelte technische Möglichkeiten etwas in den Hintergrund gedrängt. Die Begeisterung wich bei vielen Patient*innen jedoch schnell einer gewissen Skepsis über die High-tech-Medizin, und damit wuchs auch das Verlangen nach natürlicher, nebenwirkungsfreier Therapie. Inzwischen ist der Erfolg der modernen Medizin in der Praxis, in Krankenhäusern und in der Rehabilitation auch ohne physikalisch-therapeutische Behandlungen nicht mehr denkbar. Viele Behandlungserfolge können erst durch die Kombination mehrerer Methoden erreicht werden. Dies fordert von dem/der Masseur*in und medizinischen Bademeister*in ein hohes Maß an medizinischem Wissen und Kooperationsbereitschaft mit Ärzt*innen und anderen Therapeut*innen. Deshalb wird immer häufiger auch in fachübergreifenden (interdisziplinären) Praxen erfolgreich behandelt.

Wie wird man Masseur*in und medizinische/r Bademeister*in?

Vor der Ausübung des Berufs Masseur*in und medizinische/r Bademeister*in steht eine sehr interessante, vielseitige Ausbildung an staatlich anerkannten Schulen, die einschließlich eines halbjährigen Praktikums insgesamt zweieinhalb Jahre dauert. Neben medizinisch ausgerichteten Unterrichtsfächern gehören Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde sowie Sprache und Schrifttum zum Ausbildungsumfang.

A. Theoretischer und praktischer Unterricht
Berufs-, Gesetzes und Staatskunde40 Stunden
Anatomie240 Stunden
Physiologie90 Stunden
Allgemeine Krankheitslehre30 Stunden
Spezielle Krankheitslehre360 Stunden
Hygiene30 Stunden
Erste Hilfe und Verbandtechnik30 Stunden
Angewandte Physik und Biomechanik20 Stunden
Sprache und Schriftentum20 Stunden
Psychologie / Pädagogik / Soziologie60 Stunden
Prävention und Rehabilitation20 Stunden
Bewegungserziehung30 Stunden
Physikalisch-therapeutische Befundtechniken60 Stunden
Klassische Massagetherapie300 Stunden
Reflexzonentherapie150 Stunden
Sonderformen der Massagetherapie200 Stunden
Übungsbehandlung im Rahmen der Massage und
anderer physikalisch-therapeutischer Verfahren
150 Stunden
Eletro-, Licht- und Strahlentherapie150 Stunden
Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie150 Stunden
Zur Verteilung auf alle Fächer100 Stunden
Insgesamt2.230 Stunden
B. Praktische Ausbildung in geeigneten Einrichtungen
Klassische Massagetherapie 
Reflexzonentherapie 
Sonderformen der Massagetherapie 
Übungsbehandlung im Rahmen der Massage
und anderer physikalisch-therapeutischer
Verfahren
 
Eletro-, Licht- und Strahlentherapie 
Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie 
Mindestens insgesamt800 Stunden
C. Prüfung nach 2 Jahren Ausbildung
D. 6 Monate praktische Tätigkeit ohne Prüfung
E. Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung "Masseur und medizinischer Bademeister" nach 2 1/2 Jahren Ausbildung

Voraussetzungen und Kosten

Den Beruf des/der Masseur*in und medizinischen Bademeister*in kann jede/r erlernen, der/die mindestens einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung erreicht oder eine Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer abgeschlossen hat. Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten privaten oder staatlichen Schulen statt. Die staatlichen Schulen bieten die Ausbildung meist kostenfrei an, jedoch müssen die Kosten für eine eventuell erforderliche Unterbringung sowie für Lernmittel und Berufskleidung vom Lehrgangsteilnehmenden selbst getragen werden. Die Lehrgangsgebühren an den privaten  Schulen liegen zurzeit zwischen 150 und 450 Euro monatlich. Die Lehrinhalte werden theoretisch und praktisch vermittelt. So werden z.B. während des Lehrgangs an der Schule die theoretischen Unterrichtsstunden ständig durch praktische Übungen an Mitschüler*innen und Ausbildung an Patient*innen begleitet. Der Lehrgang endet mit einer staatlichen Prüfung.

Nach erfolgreichem Abschluss des zweijährigen Lehrgangs beginnt die sechsmonatige praktische Tätigkeit in Krankenhäusern oder in anderen geeigneten Einrichtungen, die Praktikant*innen ausbilden dürfen. Die Praktikant*innen erhalten dafür ein Entgelt, dessen Höhe vertraglich zwischen den Arbeitgebenden des öffentlichen Dienstes und den Gewerkschaften vereinbart wird. Nach der praktischen Tätigkeit wird auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Masseur*in und medizinische/r Bademeister*in“ erteilt.

Persönliche Voraussetzungen

Ein Mindestalter für Bewerber*innen gibt es seit dem 24.10.2008 nicht mehr. Bewerber*innen müssen zur Ausübung des Berufes gesundheitlich geeignet sein und eine gewisse persönliche Reife mitbringen, die für die therapeutische Arbeit am Menschen unerlässlich ist. Voraussetzung für die erfolgreiche Behandlung von kranken Menschen ist ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Aber auch Selbstständigkeit und sicheres Anwenden des Erlernten, Einfühlungsvermögen und soziales Verständnis gehören in das Berufsbild des/der Masseur*in und medizinischen Bademeister*in.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung zum/zur Masseur*in und medizinischen Bademeister*in ist das „Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG)“ vom 26. Mai 1994, das die Ausbildung wesentlich verbessert hat. Am 6. Dezember 1994 wurde die „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister (MB-APrV)“ erlassen, die die Unterrichtsinhalte und deren Umfang festgelegt hat. Damit wurde die Grundlage für die heute praktizierte Ausbildung zum/zur Masseur*in und medizinischen Bademeister*in geschaffen.

Die Arbeit als Masseur*in und medizinische/r Bademeister*in

Im modernen Gesundheitswesen hat die Physikalische Therapie einen hohen Stellenwert, denn sie beruht auf natürlichen Wirkprinzipien (das griechische Wort „physis“ bedeutet übersetzt „die Natur“) und ist nebenwirkungsfrei.

Die Wirksamkeit dieser Behandlungsmethoden ist durch zahlreiche Studien wissenschaftlich nachgewiesen. Hier eine kleine Auswahl:

  • Immunologische Wirkungen der klassischen Massage – Ergebnisse einer klinisch experimentellen Studie“ von Dr. Günther T. Werner und Christel Huber;
  • Studie über die positive Wirkung der Massagetherapie bei psychisch Kranken (z.B. bei Depressionen) von Prof. Dr. med. Bruno Müller-Oerlinghausen;
  • Studie von Prof. Dr. med. W. F. Beyer über die Behandlung von chronischen Rückenschmerzen.

Immer mehr Ärzt*innen erkennen die Vorteile einer solchen Therapieform, die für den/die Patient*in schonend und wirksam zugleich ist. Dadurch hat der Beruf des/der Masseur*in und medizinischen Bademeister*in seinen festen Platz in der Medizin.

Schwerpunkte der Tätigkeit

Zum Einsatz kommen hauptsächlich

  • Massagetherapie
  • Bewegungstherapie
  • Thermotherapie
  • Elektrotherapie
  • Licht- und Strahlentherapie
  • Hydrotherapie
  • Balneotherapie
  • Inhalationstherapie 

Prävention

Die Prävention hat die Aufgabe,

  • Krankheiten gar nicht erst entstehen zu lassen,
  • entstehende Krankheiten so früh wie möglich zu erkennen und zu behandeln,
  • Rückfälle bereits behandelter Krankheiten zu verhindern und
  • chronische Erkrankungen zu therapieren.

Hier gibt es für Masseur*innen und medizinische Bademeister*innen viele Einsatzmöglichkeiten. Dazu gehören beispielsweise die Osteoporoseprävention, die Rückenschule oder der sportliche Bereich.

Kurative Medizin 

Die kurative Medizin setzt dann ein, wenn bereits Erkrankungen aufgetreten sind und diese beseitigt oder gelindert werden sollen. Der/die Masseur*in und medizinische Bademeister*in befundet in der Regel auf Basis der ärztlichen Verordnung mit seinen/ihren Methoden und beginnt dann mit der Behandlung der Erkrankung. Dabei ist er/sie an die ärztliche Verordnung gebunden, arbeitet aber im Austausch mit dem/der verordnenden Ärzt*in zusammen daran, die Beschwerden des/der Patient*in zu bessern.

In der kurativen Tätigkeit wird von Masseur*innen und medizinischen Bademeister*innen fundiertes medizinisches Wissen verlangt: So muss er/sie z.B. die Vielschichtigkeit verschiedenster Wechselwirkungen kennen und gegebenenfalls verschiedene Behandlungen aus der Physikalischen Therapie gezielt anwenden, um die Erkrankung erfolgreich behandeln zu können.

Schwerpunkte der Tätigkeit liegen insbesondere bei der Schmerzlinderung, der Beeinflussung von Durchblutungs- und Stoffwechselstörungen oder auch der Verbesserung und Erhaltung der Beweglichkeit. Diese nicht abschließend aufgeführten Therapieziele sind nicht nur bei Erkrankungen des Bewegungsapparates und der Bewegungssteuerung, sondern auch beim inneren Organsystem, dem System des Verhaltens und Erlebens sowie der Haut wesentlich. Diese Tätigkeitsbereiche sind über die kurative Medizin hinaus auch im rehabilitativen Bereich wichtig.

Rehabilitation

In der Rehabilitation geht es vorrangig darum, die Gesundheit des/der Patient*innen so weit wie möglich wiederherzustellen und ihm/ihr die Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen. Auch hier sind die Kostenträger – in diesem Fall vor allem die Rentenversicherungsträger und die Berufsgenossenschaften – sehr daran interessiert zu sparen. Nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ wird deshalb mit geeigneten Mitteln versucht, möglichst die volle Arbeitsfähigkeit des/der Patient*in wiederherzustellen, damit dieser nicht frühzeitig in Rente gehen muss.

Auch in der Rehabilitation arbeitet der/die Masseur*in und medizinische Bademeister*in in der Behandlung mit den verschiedensten Therapeut*innen anderer Berufsgruppen zusammen.

Welche Einsatzorte gibt es für Masseur*innen und medizinische Bademeister*innen?

Die berufliche Tätigkeit des/der Masseur*in und medizinischen Bademeister*in ist vielseitig und kann je nach persönlichen Wünschen und Plänen und nach örtlichen Gegebenheiten sehr unterschiedlich sein. So finden sich Tätigkeitsfelder

  • in Krankenhäusern
  • in Spezialkliniken
  • in Rehabilitationskliniken und -zentren
  • in Kureinrichtungen
  • in Wellnesseinrichtungen
  • in sportmedizinischen und präventivmedizinischen Einrichtungen
  • in Sportvereinen
  • in Leistungszentren
  • in Olympiastützpunkten
  • angestellt bei selbständigen Masseur*innen und medizinischen Bademeister*innen oder Physiotherapeut*innen
  • in Arztpraxen
  • als Lehrkraft in einer Berufsfachschule für Massage
  • selbständig in eigener Praxis

Wie macht man sich selbständig?

Wer sich mit einer eigenen Massagepraxis mit Kassenzulassung selbständig machen möchte, muss einige Dinge beachten. Für eine Zulassung bei den gesetzlichen Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften und anderen Sozialversicherungsträgern sind bspw. persönliche, fachliche, räumliche und einrichtungsmäßige Voraussetzungen nach gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien zu erfüllen. Nähere Informationen dazu erhalten VPT-Mitglieder auf Anfrage über ihre zuständigen Landesgruppen.

Fort- und Weiterbildung als Basis des Erfolgs

Das Aufgabengebiet des/der Masseur*in und medizinischen Bademeister*in ist so umfangreich und die Weiterentwicklung in der Medizin so dynamisch, dass längst nicht alle Einzelheiten des Berufes bereits in der Ausbildung vermittelt werden können. Wer im Beruf Erfolg haben will, sollte deshalb ständig an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, um das bereits erlangte Wissen zu vertiefen und auszuweiten. Im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen gibt es sogar eine Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung.

Es gibt eine Vielzahl interessanter Fort- und Weiterbildungsangebote. Diese ermöglichen es dem/der Therapeute*in über die eigene Wissensbereicherung hinaus, zusätzliche Qualifikationen zu erwerben, die zur Abrechnung weiterer Therapiemethoden mit den Kostenträgern berechtigen (z.B. sog. Zertifikatsleistungen). Nicht zu vergessen ist hier auch die verkürzte Ergänzungsausbildung zum/zur Physiotherapeut*in. Welche Richtung der/die Masseur*in und medizinische Bademeister*in in der Fort- und Weiterbildung einschlägt, hängt maßgeblich davon ab, ob und auf welchem Gebiet er/sie sich spezialisieren will. Er/sie kann sich jedoch nicht nur spezialisieren, sondern auch weiterbilden, so etwa auf den Gebieten

  • Manuelle Lymphdrainage / Komplexe Physikalische Entstauungstherapie
  • Sportphysiotherapie
  • Spezielle Formen der Bewegungstherapie
  • Spezielle Massagetechniken
  • Manuelle Therapie
  • Weichteilorthopädie nach Cyriax
  • Spezielle Elektrotherapieverfahren
  • Osteoporoseprävention und -therapie
  • Rückenschule
  • Medizinisches Aufbautraining / Medizinische Trainingstherapie
  • und vieles mehr

Fort- und Weiterbildung speziell für Berufstätige

Der VPT bietet zahlreiche Fort- und Weiterbildungskurse an, darüber hinaus bieten einige private Schulungsinstituten Kurse an. Sie sind speziell auf die Wünsche von Berufstätigen abgestimmt, finden also in Form von Vortragsabenden, Wochenendkursen oder in ein- oder mehrwöchigen Seminarblöcken statt.

Die Themen sind den Bedürfnissen der Berufsausübung angepasst und berücksichtigen stets auch die theoretischen und wissenschaftlichen Begründungen. Neben der Vermittlung neuer Erkenntnisse sollen sie auch der Verfeinerung der Anwendungstechnik und der Festigung des Wissens und Könnens dienen.

Ergänzungsausbildung zum/zur Physiotherapeut*in

Das „Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG)“ vom 26. Mai 1994 hat für Masseur*innen und medizinische Bademeister*innen die Möglichkeit geschaffen, eine verkürzte Ergänzungsausbildung zum/zur Physiotherapeut*in zu durchlaufen. 

Je nach Dauer der Berufstätigkeit und nachgewiesener Fort- und Weiterbildung kann der/die Masseur*in und medizinische Bademeister*in in 18, 12 oder neun Monaten in Voll- und Teilzeitausbildung (ggf. kombiniert mit Fernunterricht) die Krankengymnastik zusätzlich erlernen und Physiotherapeut*in werden.

  • Der/die Masseur*in und medizinische Bademeister*in kann direkt nach der staatlichen Prüfung, d.h. nach Absolvierung der zweijährigen Massageschule, eine auf 18 Monate verkürzte Ausbildung zum/zur Physiotherapeut*in durchlaufen.
     
  • Berufserfahrene Masseur*innen und medizinische Bademeister*innen können nach mindestens fünfjähriger Berufstätigkeit einen 12-monatigen Lehrgang besuchen und mit der Prüfung zum/zur Physiotherapeut*in abschließen.
     
  • Mit zusätzlichen anerkannten Fort- und Weiterbildungsnachweisen kann sich diese Ergänzungsausbildung auf bis zu neun Monate verkürzen.

Diese erleichterte Weiterqualifizierung kommt vor allem denjenigen Masseur*innen und medizinischen Bademeister*innen zugute, die sich für das ebenfalls weit gefächerte Berufsfeld der Krankengymnastik interessieren.

Berufsaussichten

Masseur*innen und medizinische Bademeister*innen werden gebraucht. Durch das „Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG)“ wurde das Berufsbild gezielt gestärkt, damit sich der Beruf auch in Zukunft innerhalb des Gesundheitswesens und im internationalen Vergleich behaupten kann.

Gerade weil der/die Masseur*in und medizinische Bademeister*in auf dem Gebiet der Massagetherapie, Thermo-, Elektro- und medizinischen Bädertherapie auch gegenüber dem/der Physiotherapeut*in als Experte gilt, wird der Beruf auch in Zukunft ein unverzichtbarer Teil des Gesundheitswesens bleiben. Es wird daher auch in Zukunft Bedarf an Masseur*innen und medizinischen Bademeister*innen geben.

Was kann man verdienen?

Das Gehalt eines/einer angestellten Masseur*in und medizinischen Bademeister*in wird bei privatrechtlichen Dienstverhältnissen grundsätzlich frei vereinbart. Eine Orientierung für den Arbeitgebenden kann der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)“ sein, der für öffentliche Arbeitgebende maßgeblich ist.

Der/die freiberufliche Masseur*in und medizinische Bademeister*in in eigener Praxis mit Kassenzulassung wird nach den Vergütungssätzen, die zwischen den Versicherungsträgern und dem Berufsverband auf Bundes- oder Länderebene vereinbart werden, bezahlt. Da der Anteil der gesetzlich Krankenversicherten in der Bundesrepublik Deutschland sehr hoch ist, besteht hier die Haupteinnahmequelle einer freiberuflichen Praxis. Es gibt jedoch zunehmend Praxen, die ausschließlich von den Einnahmen aus Privatbehandlungen leben, bei denen die Therapeut*innen die Preise in eigener Verantwortung festlegen können. Eine genaue Bezifferung des Einkommens eines/einer freiberuflich tätigen Masseur*in und medizinischen Bademeister*in ist nicht möglich, da sein/ihr Einkommen von vielen verschiedenen Einflussfaktoren abhängt.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zum Beruf des/der Masseur*in und medizinsichen Bademeister*in  gibt es bei

  • den VPT Landesgruppen und
  • den örtlichen Arbeitsagenturen und das Internetportal "BERUFENET" der Bundesarbeitsagentur www.arbeitsagentur.de. Bei den Arbeitsagenturen sind auch Adressen von Bildungseinrichtungen erhältlich. Außerdem können dort verschiedene Medien kostenfrei eingesehen werden.