Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf ab Januar 2023 erweitert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf um zusätzliche Diagnosen ab Januar 2023 ergänzt. Unter anderem wurden weitere neuromuskuläre Erkrankungen sowie Mehrfachamputationen an Armen und Beinen ergänzt.

Diese neu hinzugefügten ICD-10-Codes gelten ab dem 01. Januar 2023 als langfristiger Heilmittelbedarf:

  • G60.0 Hereditäre sensomotorische Neuropathie
  • G60.8 Sonstige hereditäre und idiopathische Neuropathien
  • G70.2 Angeborene oder entwicklungsbedingte Myasthenie
  • G71.1 Myotone Syndrome
  • G71.2 Angeborene Myopathien
  • G71.3 Mitochondriale Myopathie, anderenorts nicht klassifiziert
  • G73.6* Myopathie bei Stoffwechselkrankheiten
  • Z89.3 Beidseitiger (teilweiser) Verlust der oberen Extremitäten
  • Z89.7 Beidseitiger (teilweiser) Verlust der unteren Extremitäten
  • Z89.8 Verlust von oberen und unteren Extremitäten [jede Höhe]
  • Q93.3 Deletion des kurzen Armes des Chromosoms 4 (Wolf-Hirschhorn-Syndrom)
  • Q93.5 Sonstige Deletion eines Chromosomenteils (Angelmann-Syndrom)

Mit der Ergänzung der Diagnoseliste erweitert sich ab 1. Januar 2023 der Kreis der gesetzlich Versicherten, bei denen ein langfristiger Heilmittelbedarf von vornherein als genehmigt gilt. Physiotherapie kann dann wiederholt für jeweils 12 Wochen verordnet werden. Unnötige Arztbesuche und eine Unterbrechung der fortlaufend benötigten Heilmitteltherapie werden mit der Anerkennung des langfristigen Bedarfs vermieden.

Die aktuelle Diagnoseliste (Stand: 01. Juli 2021) finden Sie hier. Sobald es eine neue Diagnoseliste inklusive der neu hinzugefügten ICD-10-Codes gibt, werden wir Sie umgehend darüber informieren.

Hier finden sie die Pressemitteilung des G-BA und die Erklärung des langfristigen Heilmittelbedarfes.