Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf erweitert

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Heilmittel-Richtlinie geändert.

 

Außenansicht eines Gebäudes

Foto: Geschaeftsstelle G-BA Svea_Pietschmann

Zum 1. Oktober 2024 gehören die Diagnosen „Sonstige interstitielle Lungenkrankheiten mit Fibrose“ und „Sonstige näher bezeichnete interstitielle Lungenkrankheiten“ zum langfristigen Heilmittelbedarf. Damit hat der G-BA die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf um zwei weitere Diagnosen im Bereich „Störungen der Atmung“ ergänzt.


Die Gründe zu dem G-BA Beschluss finden Sie hier