Zum 1. Oktober 2024 gehören die Diagnosen „Sonstige interstitielle Lungenkrankheiten mit Fibrose“ und „Sonstige näher bezeichnete interstitielle Lungenkrankheiten“ zum langfristigen Heilmittelbedarf. Damit hat der G-BA die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf um zwei weitere Diagnosen im Bereich „Störungen der Atmung“ ergänzt.
